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Auf der Suche nach Unseresgleichen

Irgendwie schon verrückt. Wir geben das Recht, über wesentliche Aspekte unseres Lebens zu bestimmen, einfach so ab – abgesehen von der Möglichkeit, alle paar Jahre zwischen Pest und Cholera zu „wählen“. Wer hat sich das eigentlich ausgedacht? Klar, Demokratie ist die „gute“ Staatsform. Auch werden wir – z. B. aktuell in Deutschland – immer wieder aufgerufen, die Demokratie zu „verteidigen“. Ist ja im Prinzip ja auch eine gute Idee. Alle dürfen mitbestimmen, bzw. bestimmen, wer bestimmen darf. 

Um einen Vertreter zu wählen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Das haben wir alle schon in der Schule erlebt, als ein Klassensprecher gewählt wurde. Wählen wir den Schlauesten (Streber?), den Coolsten (Blender?), einen Kumpel (Lobbyist?) oder einfach nach Sympathie – was dann u.U. ein individueller Mix von allem ist. Keine leichte Entscheidung. 

In unserer Gesellschaft ist das Wählen einer Elite verpönt. Zu tief stecken die schmerzhaften Erinnerungen des arischen Übermenschen in unseren Knochen, als dass wir mit Eliten noch vorurteilsfrei umgehen könnten. Das es in Deutschland tatsächlich so etwas wie Leistungseliten gibt, halte ich nach der Lektüre aktueller Forschung (z.B. Hartmann), eher für unwahrscheinlich. Es gibt es einen Geldadel oder Bildungsbürgertum. Was die aber so wirklich zum sozialen Wohlstand in Deutschland beitragen – oder auch nicht – wäre eine eigene Geschichte wert.

Eingebürgert hat sich, dass man „einen von uns“ wählt. Kaum ein Politiker, der sich nicht für seine Bürgernähe rühmt, oder quasi „Alles“ über die Nöte des „kleinen Mannes“ weiß. Ob das stimmen kann, lässt sich ja mit einer simplen Analyse feststellen. Zuerst müssen wir zu diesem Zweck einen Durchschnittsdeutschen – quasi Klaus Mustermann – definieren. 

Damit der Text besser lesbar ist, stelle ich die Infografiken, die die entsprechenden Detaildaten enthalten, ans Ende. Alle Infos stammen aus den offiziellen Datenbanken des statistischen Bundesamtes.

An manchen Stellen lauern da ein paar Tücken, z.B. bei der Einkommensbetrachtung. Wenn Deutschland aus 10 Personen bestehen würde und 9 verdienen 2.000€ im Monat, aber einer verdient 1.000.000€, wäre das Durchschnittsgehalt der Deutschen höher als 100.000€ im Monat. So kommt man übrigens auch auf (laut statistischem Bundesamt) ca. 3.500€, die der Durchschnittsdeutsche (brutto) im Monat verdient.

Basteln wir uns also unseren „Musterdeutschen“. Höchstwahrscheinlich wohnt er in Nordrhein-Westfalen (bevölkerungsreichstes Bundesland), irgendwo in der Vorstadt.

In NRW liegt der Stundenlohn im Schnitt bei 21,60€, was dann etwa auf die bereits genannten ca. 3.500€ im Monat (brutto) hinausläuft. Tatsächlich dürfte die Zahl etwas geringer ausfallen. Eine andere Statistik des DeStatis zeigt, dass ein Großteil der steuerpflichtigen Personen bei einem Jahresverdienst zwischen 15.000€ und 37.499€ angesiedelt ist. Nehmen wir davon die Mitte, landen wir bei ca. 26.000€, oder knapp 2.200€ im Monat. Das hört sich dann schon deutlich knapper an, kommt aber offiziellen detaillierteren Statistiken deutlich näher.

Da man über die beiden Werte trefflich streiten kann, nehme ich für unseren Musterdeutschen einfach mal auch hier die Mitte und gehen von einem Einkommen von 2.850€ brutto im Monat aus – was wahrscheinlich aber zu hoch ist.

Die Firmen mit den meisten Arbeitern in Deutschland liegen im produzierenden Gewerbe oder Handel. Herr Mustermann ist also wahrscheinlich Fabrikarbeiter oder Verkäufer.

Höchstwahrscheinlich hat Herr Mustermann eine Berufsausbildung ohne Studium absolviert, bevor er im Berufsleben durchgestartet ist.

Nur ca. 40% der Menschen in Deutschland haben Wohneigentum. Herr Mustermann wohnt also zur Miete. Ziemlich sicher empfindet er die Wohnkosten als Belastung.

Außerdem ist der gute Herr Mustermann zwischen 40 und 60 Jahren alt, heterosexuell, verheiratet oder geschieden und hat 1,6 Kinder, na gut, sagen wir 2. Damit können wir von einem 4 Personenhaushalt ausgehen. Wenn Herr Mustermann eine gleichaltrige Frau geheiratet hat, wird diese zu ca. 70% auch arbeiten – viele davon allerdings nicht in Vollzeit. 

Das bedeutet in Kurzform also: 

40- 60 Jahre, ca. 2.850€ brutto – und damit rund 2.100€ netto-  verheiratet bzw. geschieden, 1-2 Kinder, wohnt zur Miete irgendwo in der Vorstadt, hat eine Lehre gemacht und verdient jetzt sein Geld in der Fabrik oder im Handel.

Das wäre also ein typischer Bürger, der von „seinesgleichen“ im Bundestag vertreten werden soll. Welche bzw. wie viele unserer Volksvertreter haben wohl einen ähnlichen Hintergrund und können damit fundiert über die Sorgen und Nöte der Bevölkerung sprechen? Leider fehlt die Zeit für eine Analyse aller Bundestagsabgeordneten. Schauen wir uns stattdessen einfach mal unsere Minister an.

Quelle: Wikipedia – Irrtum vorbehalten

Beim Einkommen lassen sich da schon mal kaum Gemeinsamkeiten zu Herrn Mustermann finden. Der Einfachheit halber ohne die – durchaus erheblichen – Zuschläge gerechnet, bekommt Frau Merkel 18.851€ im Monat und die Minister 15.311€. Das finde ich okay. Immerhin ist es ein Job mit viel Verantwortung und Arbeitsstunden. Spannend finde ich es allerdings, dass wahrscheinlich keiner mit seinem erlernten Job auch nur in die Nähe dieser Summen gekommen wäre – insbesondere, weil für fast alle der Start in die Berufspolitik schon oft kurz nach Studienabschluss erfolgte. So ist z.B. Herr Spahn nach seiner Banklehre fast unmittelbar in die Berufspolitik gewechselt und hat dann nebenbei studiert. Kommt bei Ministern scheinbar sowieso häufig vor: nebenbei studieren. Respekt. Ein ausgefülltes politisches Berufsleben, oft Familie und dann noch Studium und häufig Promotion. Kommt da vielleicht irgendwas zu kurz?

Von der Expertise handelt es sich in der Mehrzahl um Anwälte (zu den Berufen der Bundestagsabgeordneten habe ich bereits im Beitrag „Demokratie 2.0„) oder um Menschen, die Politik studiert haben – was wird man damit eigentlich in der freien Wirtschaft?

Wie man sieht, können die (meisten) Minister die echten Lebensumstände des „kleinen Mannes“ aus eigener Erfahrung nicht kennen. Sie sind mit einem kurzen oder nicht vorhandenen Gastspiel direkt in die Welt von Verbänden, Beamten oder Funktionären abgetaucht, bevor es dann in die Profi-Liga der Politik ging.

Das sind die „Volksvertreter“ in Deutschland.

Demokratie in Deutschland bedeutet also, dass der normale Bürger sein Recht auf Selbstbestimmung weitestgehend abgibt, um alle 4 Jahre zu wählen. Ein Großteil der zur Auswahl stehen Parteien unterscheiden sich nur auf dem Papier. Mit dem Ergebnis werden dann Koalitionen gebildet, obwohl der Wähler nur eine einzelne Partei gewählt hat. Diese Koalition erstellt dann ein Kompromiss-Programm und stellt die Bundeskanzlerin. Die wählt dann ihrerseits die Minister aus. Diese Minister haben mit dem Durchschnittsdeutschen quasi nichts gemein und stehen dann einem Ressort vor, von dem sie keine Ahnung haben bzw. das wahrscheinlich nicht ihrer Ausbildung entspricht. Dafür bekommen sie dann ein Spitzengehalt und zahlen weder in die Renten- noch Arbeitslosenversicherung , etc. ein.

Irgendwie hört sich Demokratie nach dieser Beschreibung nicht mehr so attraktiv an, aber wir dürfen nicht ihr die Schuld geben. Wir haben nämlich zugelassen, dass sie schon vor langer Zeit entstellt und kastriert wurde. Es ist mehr so eine Art Pseudo-Demokratie, die den Anschein erweckt, dass hier doch alles in Ordnung ist während die Oligarchen, Konzerne und Erben entspannt in die Zukunft schauen können.

Das muss nicht so bleiben. Allerdings ändern wir das politische System – in der jetzigen Parteienlandschaft – nicht mit Wahlen. In Frankreich sieht man im Moment mit den Gelbwesten, wie wirkungsvoll ein Bürgerprotest sein kann. Nun ist Deutschland nicht Frankreich und ein echter Deutscher nimmt nur an einer Revolution teil, wenn sie im Fernsehen übertragen wird und Günther Jauch moderiert. Bisher wenigstens. Aber das könnten wir ändern.

Τhukydides schrieb in der Geschichte des Peloponnesischen Bürgerkrieges „Tue der Starke, was er könne, und erleide der Schwache, was er müsse“. Die Politik hat hier die Rollen vertauscht und uns zu Schwachen gemacht die erleiden müssen, was die Starken sich ausdenken. Tatsächlich sind es aber nur Scheinriesen, die heute die Kontrolle ausüben. Was uns fehlt ist nur der Funke, der die Wut der Bürger entzündet, damit sich die wahren Kräfteverhältnisse offenbaren.

Wenn wir uns auf Politiker und Parteien verlassen, haben wir nichts Besseres verdient.

Danke fürs Lesen.

Euer Christian
#keinPolitiker

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Trägt Justitia eine Augenbinde oder ein Brett vorm Kopf?

Von Maarten van Heemskerck, Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=11975108

Jeder hat das Bild der Göttin Justitia mit ihren verbunden Augen und der Waage schon gesehen. Sie gilt gemeinhin als Symbol für „Gerechtigkeit“ und die Augenbinde soll unterstreichen, dass sie gerecht – ohne Ansehen der Person, um die es geht – für jedermann gleich entscheidet. Im Gegensatz dazu kann man auch mit einem Brett vorm Kopf blind sein, nur dass sich diese Version hauptsächlich dadurch auszeichnet, dass man auf seinem Standpunkt (oder Gesetzen) beharrt, obwohl gute Gründe dafür bestehen, dies nicht zu tun.

Um eine Antwort auf die Frage zu erhalten, ob es sich bei Justitia um eine Augenbinde oder ein Brett handelt, könnten wir uns Fälle aus der aktuellen Rechtsprechung ansehen. Dass ich selbst kein Jurist bin, würde ich in diesem Fall nicht als Nachteil ansehen. Eher als Benchmark- Test, inwieweit ein Durchschnittsbürger die Frage nach Brett oder Augenbinde wohl beantworten würde. Das Beispiel (Artikel des Deutschlandfunks im Link), das ich mir ausgesucht habe, ist der Fall der aus Syrien geflüchteten A. (geboren am 01.01.2001), die zusammen mit ihrem Ehemann (und Cousin) H. (geboren am 01.01.1994) im Spätsommer 2015 in Deutschland ankam. Wenn wir mal den (merkwürdigen) Zufall beiseite lassen, dass beide am gleichen Tag Geburtstag haben (ist das wirklich das Geburtsdatum/Jahr?), stellen wir einen gewissen Altersunterschied fest – was erst einmal nichts schlimmes wäre. Tatsächlich war die kleine A. am Tag ihrer Eheschließung aber erst 14 Jahre alt. Es handelt sich also um eine sogenannte Kinderehe.

Hier in Deutschland gab es dann natürlich Probleme, da eine Ehe in diesem Alter nach deutschem Recht nicht möglich ist – schon gar nicht, wenn der Ehemann bereits volljährig ist. Tatsächlich griff das Jugendamt ein und nahm A. in Obhut und ein Vormund wurde bestellt.

Und dann kam Justitia auf Touren. Um es kurz zu machen: das OLG Bamberg sprach im Beschluss vom 12.05.2016 unter dem Zeichen 2 UF 58/16 f folgendes Urteil (kompletter Text im Link):

  1. Dem einem minderjährigen Verheirateten bestellten Vormund kommt wegen §§ 1800, 1633 BGB keine Entscheidungsbefugnis für den Aufenthalt des Mündels zu. Dies gilt auch hinsichtlich wirksam verheirateter minderjähriger Flüchtlinge, wenn nach dem Recht des Herkunftsstaates insoweit ebenfalls keine elterliche Sorge besteht (Art. 15, 16, 20 KSÜ). (amtlicher Leitsatz)

 

  1. Eine in Syrien nach syrischem Eheschließungsrecht wirksam geschlossene Ehe einer zum Eheschließungszeitpunkt 14-Jährigen mit einem Volljährigen ist als wirksam anzuerkennen, wenn die Ehegatten der sunnitischen Glaubensrichtung angehören und die Ehe bereits vollzogen ist. (amtlicher Leitsatz)

 

  1. Die Unterschreitung des Ehemündigkeitsalters des § 1303 BGB bei einer Eheschließung im Ausland führt selbst bei Unterstellung eines Verstoßes gegen den ordre public (Art. 6 EGBGB) nicht zur Nichtigkeit der Ehe, wenn nach dem für die Eheschließung gem. Art. 11, 13 EGBGB anzuwendenden ausländischen Recht die Ehe bei Unterschreitung des dort geregelten Ehemündigkeitsalters nicht unwirksam, sondern nur anfechtbar oder aufhebbar wäre. (amtlicher Leitsatz)

Wem das Ganze etwas zur verschwurbelt ist, hier eine kurze Zusammenfassung:

  1. Es gibt keinen Vormund/Beistand/Schutz des Jugendamtes für die minderjährige Ehefrau.
  2. Da es in Syrien legal ist, eine 14-jährige zu heiraten und mit ihr Sex zu haben, ist es auch hier legal.
  3. Selbst wenn es in Syrien nicht legal wäre, bliebe es hier so lange legal, bis die Ehe in Syrien annulliert würde.

Und spätestens hier bin ich sehr skeptisch, ob die Augenbinde nicht vielleicht doch ein Brett ist!

Schauen wir uns die Folgen einmal genauer an. In der Urteilsbegründung wird von einer realen Liebesbeziehung zwischen den Ehepartnern ausgegangen. Es wird keinerlei Zwang vermutet. Das Jugendamt sah allerdings bei A. ein „noch eher kindliches bis jugendliches Verhalten und füge sich im Ergebnis den Erwartungen ihrer Familie und des Beteiligten H. (der Ehemann)“. Außerdem wurde befürchtet, dass A. schnell schwanger werden könnte, da Sex ohne wirksame Verhütung praktiziert werde. Ausgehebelt wurde das Ganze von einem Verfahrensbeistand. Leider gibt das Urteil keinen Aufschluss über den Beistand, aber es handelt sich in den meisten Fällen um Juristen. Die bestellte Verfahrensbeiständin (eine Frau!) sah aber in der Betreuung des Jugendamts und den stattfindenden beaufsichtigten Treffen der Ehepartner im Wesentlichen ein Integrationshindernis. Ob es der Vorgang war, der die Dame so mitgenommen hat oder nicht – im weiteren Prozess konnte die Dame aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr auftreten. Es wurde eine Kollegin verpflichtet – wieder eine Frau. Auch sie teilte die Auffassung, dass es keinerlei Druck gab bzw. gegeben hätte und im übrigen die Ehe in Syrien völlig „normal“ wäre. Das Jugendamt blieb bei seiner gegenteiligen Auffassung. Am Ende zog Ehemann H. – mittlerweile 21 mit seiner Gattin A. (15 Jahre) als anerkanntes Ehepaar von dannen. Über das weitere Schicksal von A. ist mir bisher nichts bekannt.

Die Richter entschieden tatsächlich – soweit ich das beurteilen kann – auf der Basis gültiger Gesetze.

Was bedeutet das für uns? Zunächst erlauben wir dadurch ganz offiziell, dass ausländische Regelungen unsere Gesetze aushebeln dürfen. Wir erlauben also ausländischen Staatsbürgern, in Deutschland Gesetze zu ignorieren, an die wir uns alle halten müssen. Wenn es also, z.B. nach bestimmten religiösen oder kulturellen Gegebenheiten irgendwo möglich ist, dass eine 12-jährige einen 52-jährigen heiratet (was es tatsächlich gibt) und die beiden sich entschließen nach Deutschland zu kommen, ist das kein Problem. Die nächste Frage ist, gilt das dann auch für andere Kontexte? Wenn anderswo das Schlagen der Ehefrau erlaubt ist, gilt das dann hier auch? Gibt es überhaupt einen Kinder- bzw. Jugendschutz für ausländische Kinder in Paarbeziehungen?

Außerdem, wie erklären wir den Bürgern, dass es jetzt plötzlich 2 Klassen von Menschen in Deutschland gibt? Diejenigen, die unter dem Schutz bzw. Aufsicht der Gesetze stehen und die, für die das nicht gilt?

Wie können wir im Ernst annehmen, die Verheiratung einer 14-jährigen erfolgt aus dem reinen und erwachsenen Willen der Braut – egal in welcher Kultur? Wo sind denn eigentlich jetzt die Aufschreie der ganzen Feministinnen oder Feministen? Reicht es, wenn im Urteilstext korrekt gegendert wird? Reicht unsere Empörung über sexuelle Belästigung, um ein Gedicht von einer Hauswand löschen zu lassen, weil der Begriff „Frau“ darin vorkommt, aber nicht, um ein real existierendes Mädchen von 15 Jahren zu schützen?

https://www.girlsglobe.org/2013/04/15/child-marriage-a-global-issue/

Um es gleich zu sagen: das ist kein „Einzelfall“. Die WHO geht von 39.000 Kinderehen pro Tag aus. Wir MÜSSEN uns zu diesem Thema eine Meinung bilden, sofern wir nicht die Grenzen schließen wollen. Mehr als 1/3 aller Mädchen in den Entwicklungsländern werden als Kinder verheiratet.

Das Possenspiel mag zwar nach den gültigen Gesetzen verhandelt worden sein, aber das hat nichts mehr mit Augenbinde zu tun. Ich glaub auch nicht, dass ein Brett ausreicht, um auf eine solche Sichtweise zu kommen. Möglicherweise wurde ja Holz aus dem Hambacher Wald verwendet.

Danke für’s Lesen.

Euer Christian

#keinPolitiker